Detailansicht Urteil
Klage eines ausgeschiedenen Wohnungseigentümers gegen seinen ehemaligen Miteigentümer ist keine WEG-Sache, §§ 72 GVG, 43 Nr. 5 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 410/15, 30.08.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 313/16, 13.12.2019
-
OLG Hamm, AZ: 32 Sa 63/16, 20.10.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 24/02, 26.09.2002
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: falsches gericht Zuständigkeit WEG-Sache Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop ausgeschiedener Wohnungseigentümer Schadenersatzanspruch Prozessrecht
Ähnliche Urteile
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Feststellungsklage der Unwirksamkeit einer Kündung nach Erledigungserkärung des Vermieters aufgrund Zwangsräumung der Wohnung; § 256 Abs. 2 ZPO
- Einstweilige Verfügung nach § 940a Abs. 2 ZPO gegen Mitbewohner auf Räumung der Wohnung auch bei Einspruch des Mieters gegen ergangenes Versäumnisurteil
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Veränderung Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Arzthaftung Wurzeln Wirtschaftsplan Schimmel Protokoll Kurioses Abmahnung Gegenabmahnung Verwalter Anfechtungsklage Beschluss Abschleppen Verwaltungsbeirat Miete Gemeinschaftseigentum Garage Organisationsbeschluss Teilungserklärung Sondereigentum Eigentümerversammlung Mietminderung Verkehrsunfall Tierhaltung Kündigung Treppenlift Jahresabrechnung Nachbarrecht Makler Eigenbedarfskündigung Beirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Der BGH (Beschl. v. 26.09.2002; V ZB 24/02) hatte bereits entschieden, dass auch bei Klagen ausgeschiedener Wohnungseigentümer die WEG-Gerichte zuständig sind.
Hieran hatte sich durch die Gesetzesreform im Jahre 2007 nichts geändert, als der Gesetzgeber (BT Drucksache 16/3843, S. 27) ausdrücklich klargestellt hat, dass das WEG-Gericht auch für Entscheidungen über Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis zuständig ist, die gegen einen oder von einem Wohnungseigentümer geltend gemacht werden, der bereits vor Rechthängigkeit aus der Eigentümergemeinschaft ausgeschieden ist.
Auch das OLG Hamm (32 Sa 63/16) hat in einer aktuellen Entscheidung den gegenteiligen Rechtsstandpunkt des LG Dortmund vertreten.
Beim BGH wurde inzwischen Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, so dass die Entscheidung des LG Dortmund noch nicht rechtskräftig ist.
(Anm. d. Red.: Der BGH hat die Entscheidung des LG Dortmund mit Urteil vom 13.12.2019 aufgehoben; Az.: V ZR 313/16).