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Keine negative Feststellungsklage gegen die übrigen Wohnungseigentümer bei einem Verbandsbeschluss der WEG auf Geltendmachung von Schadensersatz; §§ 256, 313a, 540 Abs. 2 ZPO
LG Köln, AZ: 29 S 100/15, 25.02.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schadensersatz Schadenersatz Vergemeinschaftung Passivlegitimation passivlegitimierter Wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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