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Verwalter braucht im Aktivprozess Ermächtigung der WEG / Bei Beschluss über eine Wohngeldklage ist die Höhe der Forderung streitwertmaßgebend; §§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO; 46 Abs. 1 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 17/15, 09.06.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Hausgelder Wohngelder Rückstände Zahlungsklage Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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