Detailansicht Urteil
Schwimmendes Haus wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks???; §§ 1, 3 Abs. 2, 8 Abs. 1 WEG; 93, 94, 95 BGB; 18 Abs. 1 GBO
OLG Schleswig, AZ: 2 Wx 12/16, 19.04.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Sondereigentum Abgeschlossenheit Bootshaus Steg Eintragung Grundbuch Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop kurioses
Ähnliche Urteile
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Unzulässige Zuweisung von Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum nicht in Kostentragungspflicht umdeutbar; § 3, 5, 16 WEG; 140 BGB
- Zum Anspruch auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Entschädigung bei Änderung der Teilungserklärung; §§ 9a, 18 WEG; 256 ZPO
- Sondernutzungsberechtigter darf nicht schlechter darstehen als ein Sondereigentümer / Dachfenster sind Gemeinschaftseigentum
- Höherer Verkaufserlös grds. kein Grund zur Änderung der Teilungserklärung (hier: Wohneigentum in Teileigentum); § 10 Abs. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Sondereigentum Nutzungsentschädigung Tierhaltung Beschluss Miete Wirtschaftsplan Treppenlift Abschleppen Verwalter Telefonwerbung Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Teilungserklärung Makler Veränderung Einstimmigkeit Jahresabrechnung Protokoll Anfechtungsklage Kurioses Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Garage Abmahnung Kündigung Verwaltungsbeirat Beirat Schimmel Wurzeln Nachbarrecht Wohnungseigentümer Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!