Detailansicht Urteil
Wert der Eigentumswohnung als Streitwert bei verweigerter Verwalterzustimmung; §§ 49a Abs. 1, 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 T 592/15, 04.04.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Hamm, AZ: 15 Wx 112/15, 14.04.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zustimmung Veräußerung Verwalterzustimmung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Klage Beschwerdewert
Ähnliche Urteile
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Streitwert für Streit um Trittschall ist mit 30.000,00 € festzusetzen;
- Streitwert für die Anfechtung einer Jahresabrechnung ist der Nennbetrag; §§ 28 Abs. 2 WEG; 49 GKG
- Streitwert bei der Anfechtung von Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung ist der Nennbetrag begrenzt durch § 49 GKG
- Zum Streitwert und Beschwerdewert eines angefochtenen Wirtschaftsplans / Zur Umdeutung eines nach dem Wortlaut nichtigen Beschlusses eines Wirtschaftsplanes; §§ 28 WEG; 49 GKG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Mietminderung Beirat Treppenlift Beschluss Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Tierhaltung Verkehrsunfall Einstimmigkeit Miete Wohnungseigentümer Nutzungsentschädigung Makler Protokoll Arzthaftung Teilungserklärung Garage Schimmel Sondereigentum Verwalter Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Abschleppen Organisationsbeschluss Nachbarrecht Telefonwerbung Abmahnung Verwaltungsbeirat Kurioses Veränderung Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!