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Streitwert richtet sich nach dem Antrag, nicht nach der Klagebegründung; §§ 48 Abs. 3 WEG; 40, 49a Abs. 1 GKG
LG Berlin I, AZ: 53 T 9/16, 08.04.2016
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LG Köln, AZ: 29 S 90/10, 13.01.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 74/08, 16.01.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kosten Klageantrag Klagebegründung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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