Detailansicht Urteil
Wildschweine im Garten als Mietmangel???; §§ 535 Abs. 1 Satz 2, 536b BGB
LG Berlin I, AZ: 67 S 65/14, 21.12.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietminderung Mietmangel Rechtsanwalt Frank Dohrmann kurioses Wildschweine Garten Wald Vermieter Mietvertrag
Ähnliche Urteile
- Zu hohe Mietminderung als Kündigungsgrund? / Zu den Grenzen des Zurückbehaltungsrechts der Miete bei andauernder Mangelbeseitigung durch den Vermieter
- Abnahmeprotokoll einer Wohnungsübergabe ist als deklaratorisches Anerkenntnis zu werten; § 546 BGB
- Verjährung der Ansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache beginnt nicht vor deren Rückgabe; §§ 548, 199 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
- Vermieter darf Schäden nach Rückgabe der Mietsache fiktiv abrechnen - Schadensersatz aber nur nach vorheriger Fristsetzung zur Mängelbeseitigung; §§ 535 ff, 280, 281 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nachbarrecht Arzthaftung Kündigung Abmahnung Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Kurioses Veränderung Protokoll Makler Wohnungseigentümer Wurzeln Tierhaltung Beschluss Verwaltungsbeirat Schimmel Treppenlift Teilungserklärung Beirat Telefonwerbung Eigentümerversammlung Verwalter Eigenbedarfskündigung Garage Anfechtungsklage Mietminderung Jahresabrechnung Miete Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Abschleppen Sondereigentum Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!