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Persönliche Haftung des Gesellschafters einer Eigentumswohnung ist Wohnungseigentumssache; §§ 43 Nr. 2 WEG; 128 HGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 108/15, 21.01.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Zuständigkeit Wohnungseigentumssache WEG-Gericht
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