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Zwangsverwalter muss auch für leerstehende Wohnung Hausgelder bezahlen; §§ 21 Abs. 7 WEG; 148 Abs. 2, 152 Abs. 1 ZVG
LG Lüneburg, AZ: 9 S 77/14, 03.02.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Hausgelder Wohngelder Kosten Zwangsverwalter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vorfälligkeitsregelung Wirtschaftsplan Verzug zwei 2 Monate Rückstand
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