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WEG-Verwalter kann die Verwendung nicht geeichter Messwerte zur Erstellung der Jahresabrechnung untersagt werden; §§ 19, 25 EichG; 10 EichO; 12, 14 OBG NW; 28 WEG
VG Köln, AZ: 1 L 1593/14, 26.11.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: ordnungsbehördliche Verfügung Ordnungsbehörde VA Verwaltungsakt Rechtsanwalt Jahresabrechnung Wohnungsverwalter Wasser ablesen Eichung Strom Gas Schätzung Messwerte nutzbar verwertbar Frank Dohrmann Rechtsanwalt
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