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Zwangsverwalter kann an den Wohnungsverwalter gezahlte Mietkaution herausverlangen; §§ 152, 155 ZVG
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 300/14, 23.09.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietvertrag Zwangsverwaltung Zwangsverwalter Rechtsanwalt Bottrop Frank Dohrmann Mieterin vermieterin Wohnungsverwalter Hausverwalter Hausverwaltung Zahlung Kaution Mietkaution
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