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Fehlender Anfangs- und Endkontenbestand macht Jahresabrechung unwirksam; § 28 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 183/15, 29.09.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop EInzeljahresabrechnung Wirtschaftsplan Wohnungseigentümerversammlung Anfechtungsklage Beschlussanfechtung Nichtigkeit Beschluss Vereinbarung
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Allein die Erwägung, dass seit der Gesetzesänderung im Jahre 2007 eine Kostenänderung gem. § 16 WEG mehrheitlich beschlossen werden kann, macht einen Anspruch auf ordnungsgemäße Abrechnung nicht treuwidrig, denn es steht nicht fest, dass die Gemeinschaft eine aus dem Jahre 2001 nichtige Abstimmung auch heute noch bestätigen wird.