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Ehemaliger Mitarbeiter der Hausverwaltung kann nicht zum Verwaltungsbeirat bestellt werden; §§ 21, 29 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 97/12, 06.08.2015
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Keywords: Verwaltungsbeirat Beiratsvorsitzende Wahl Anfechtungsklage Beschlussfassung Nichtigkeit Mitarbeiter in Diensten Hausverwalter Hausverwaltung Wohnungsverwalter WEG-Verwalter Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
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