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Geltendmachung einer Minderung aus Kaufvertrag hemmt auch Ansprüche aus später erklärtem Rücktritt; § 213 Alt. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 180/14, 29.04.2015
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Keywords: Rücktritt Mangel Schadensersatz verjährung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop kaufvertrag
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