Detailansicht Urteil
Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch Wohnungseigentumsverwalter im Zwangsvollstreckungsverfahren
LG Aurich, AZ: 4 T 237/10, 26.07.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalter WEG Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckungsverfahren eidesstattliche Versicherung § 27 WEG analog Analogie
Wohnungseigentümer Wohnungseigentümergemeinschaft Gemeinschaft Schulden Vollstreckung
Ähnliche Urteile
- Anspruch auf Trennung der Versorgungsleitung im nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis, § 1004 BGB
- Zur Zulässigkeit einer automatischen jährlichen Pachtzinserhöhung
- Verjährung von Beseitigungsansprüchen eines Wohnungseigentümers bei unzureichendem Trittschall
- zur eidesstattlichen Versicherung des WEG-Verwalter im Zwangsvollstreckungsverfahren
- keine Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bei Wechsel des Gesellschafters einer einen Miteigentumsanteil bildenden GbR, § 12 Abs. 1 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kurioses Protokoll Miete Arzthaftung Kündigung Anfechtungsklage Verwalter Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Veränderung Abschleppen Verkehrsunfall Abmahnung Wohnungseigentümer Telefonwerbung Schimmel Wurzeln Verwaltungsbeirat Organisationsbeschluss Treppenlift Eigentümerversammlung Beschluss Nachbarrecht Gegenabmahnung Makler Sondereigentum Jahresabrechnung Mietminderung Tierhaltung Teilungserklärung Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Beirat Garage
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!