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Auch Mieter mit Sozialleistungen oder ALG-II-Bezügen haben Verzug der Miete zu verschulden; §§ 276, 278, 286, 535, 543, 569, 573 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 175/14, 04.02.2014
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Unzulässige Kündigung der Wohnung wegen Zahlungsverzug, wenn Jobcenter zu späte Zahlung verschuldet.BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 64/09, 21.10.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vermieter MIeten Zahlungsverzug fristlose ordnungsgemäße fristgerechte Kündigung Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop sozialamt arbeitsamt Sozialhilfeempfänger arbeitsloser
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