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Zur Kostenregelung durch Beschluss bei Instandhaltung von Fenstern; §§ 16 Abs. 3 u. 4, 23 Abs. 4 WEG
AG München, AZ: 485 C 21237/13, 09.12.2013
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LG München I, AZ: 1 S 2016/14, 01.12.2014
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LG Koblenz, AZ: 2 S 36/14, 03.07.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gemeinschaftseigentum Kostenregelung Instandsetzung Wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsanwalt frank Dohrmann Teilungserklärung Bottrop
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- Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auch bei Anfechtung der Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan
- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
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