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Zur Erstattung von Kopierkosten bei Anforderung durch das Gericht; § 91 ZPO
LG Düsseldorf, AZ: 19 T 120/14, 18.12.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kostenerstattung Kopierkosten Wohnungseigentümergemeinschaft Anfechtungsklage Beschlussanfechtung rechtsanwalt frank DOhrmann Bottrop
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Dann kann aber das LG Düsseldorf nicht verlangen, dass die Kläger eigenverantwortlich bei der Anfertigung der Kopien für das Amtsgericht überprüfen, welche Kopien das Berufungsgericht womöglich für entscheidungserheblich halten wird. Denn reichen die Kläger nicht alle Unterlagen ein, droht eine Klageabweisung, werden zuviel Unterlagen angefertigt, droht eine Kostenbelastung der klagenden Partei.
Wir haben daraus gelernt. Missachtet ein Gericht § 133 ZPO, schlagen wir nächstes Mal bei § 46 ZPO nach.