Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer dürfen Hausgeldzahlungen auf ein offenes Treuhandkonto des Verwalters verweigern
AG Hamburg-Mitte, AZ: 10 C 24/14, 25.07.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohngeld Hausgeld rechtsanwalt Frank Dohrmann bottrop Konto offenes Treuhandkonto Anderkonto teilrechtsfähigkeit Verzug Zahlung Überweisung überweisen
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Auch Alt-Verwalterverträge enden spätestens 6 Monate nach Abberufung der Verwaltung; §§ 26 Abs. 3 und 5 WEG
- Verwalterbestellung per einstweiliger Verfügung ab Verkündung wirksam - §§ 935, 940 ZPO; 27 WEG
- WEG-Verwalter auch ohne Beschlussfassung vertretungsbefugt, Klage für die GdWE zu erheben - Bebauungsplan über Grundflächen von Häusern hat drittschützenden Charakter
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Treppenlift Eigentümerversammlung Beirat Miete Jahresabrechnung Verwalter Abmahnung Verkehrsunfall Telefonwerbung Kurioses Arzthaftung Veränderung Einstimmigkeit Schimmel Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Wurzeln Mietminderung Protokoll Verwaltungsbeirat Tierhaltung Abschleppen Nachbarrecht Makler Beschluss Kündigung Gegenabmahnung Sondereigentum Garage Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!