Detailansicht Urteil
Klage auf zukünftige Leistung gem. § 259 ZPO bei Mietrückstand
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 146/10, 04.05.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Essen, AZ: 15 T 113/12, 16.09.2013
-
AG Bottrop, AZ: 8 C 507/12, 11.12.2012
-
OLG Dresden, AZ: 5 W 745/12, 02.08.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietzins Nebenkosten Betriebskosten Mietkosten Vermieter Mieter zukünftige Leistung § 259 ZPO Klage Klagewege zulässig Rückstand Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Mietrückstand Feststellungsklage Feststellungsinteresse künftiger künftige Nutzungsentschädigung Leistung Mieten Mietzahlungen
Ähnliche Urteile
- Kündigung wegen Mietrückstände (hier 2 Monate) kann treuwidrig sein, §§ 543, 546, 372, 242 BGB
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
- Keine Streitwerterhöhung einer Räumungsklage bei mehreren Kündigungen
- Beschwerdewert einer Räumungsklage ist die 42-fache Nettomiete; §§ 8, 9 ZPO
- Zu den Voraussetzungen eines Räumungsschutzantrages, § 765a Abs. 3 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Mietminderung Einstimmigkeit Makler Abschleppen Protokoll Miete Tierhaltung Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Verkehrsunfall Beschluss Verwaltungsbeirat Treppenlift Veränderung Verwalter Teilungserklärung Nachbarrecht Arzthaftung Garage Nutzungsentschädigung Eigentümerversammlung Abmahnung Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan Gemeinschaftseigentum Wohnungseigentümer Sondereigentum Schimmel Gegenabmahnung Beirat Kurioses Kündigung Wurzeln Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!