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Fristlose Kündigung psychisch kranker Mieter bei Störung des Hausfriedens; §§ 543, 546, 569 BGB
AG Hannover, AZ: 406 C 8685/13, 04.02.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 218/03, 08.12.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: psychisch gestörter mieter Abwägung Rechtsanwalt frank Dohrmann Mitmieter Bottrop Beleidigung nächtliche Ruhestörung bedrohung Kündigung ordnungsgemäße fristlose Zumutbarkeit Gewalt körperliche
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