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Nachbesserung einer unvollständigen Wohnungseigentümerliste in Berufungsinstanz eines Anfechtungsverfahrens gem. § 46 WEG möglich
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 99/10, 20.05.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eigentümerliste Berufungsinstanz erstinstanzlich Anfechtungskläger Gericht Wohnungseigentümer Berufungsverfahren Schluss mündlichen Verhandlung nachgereicht überreicht § 44 WEG Rehtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Anfechtungsklage Partei Parteibezeichnung Adresse ladungsfähig ladungsfähige Parteibezeichnung Nachholung unzulässig Unzulässigkeit Angaben Rubrum Passivrubrum
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