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Hat der Käufer eines Grundstücks das Erbbaurecht als Grundstückseigentümer erworben, gehört der Erbbauzins nicht gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 Sätze 1 und 3 GrEStG zur Gegenleistung.
BFH München, AZ: II R 63/06, 14.11.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: grundstückserwerb Erbpacht Erbbauzins Erbpachtzins Erwerb Eigentümer Käufer rechtsanwalt grunderwerbssteuer Bottrop frank Dohrmann
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