Detailansicht Urteil
Haftungsbeschränkung bei Gefälligkeitsarbeit eines Handwerkers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; §§ 599, 690 BGB
OLG Celle, AZ: 5 U 168/13, 03.04.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gefallen Haftung Mangel Werkvertrag besteller Auftraggeber Werk unentgeltlich Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop meister handwerker
Ähnliche Urteile
- Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen trotz mangelnder Bauabnahme
- Nacherfüllung: Käufer muss zulassen, dass der Händler das Fahrzeug zunächst untersucht
- Gebrauchtwagenkauf: Selbst Schuld am gerissenen Zahnriemen?
- Gelängte Steuerkette ist grundsätzlich kein normaler alters- und gebrauchsbedingter Verschleiß, § 434 Abs. 2 S.2 Nr.2 BGB
- Zur Arglist beim Immobilienkauf bei vereinbartem Gewährleistungsausschluss
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Verwalter Sondereigentum Teilungserklärung Eigentümerversammlung Veränderung Wurzeln Garage Makler Einstimmigkeit Abmahnung Beirat Jahresabrechnung Anfechtungsklage Tierhaltung Schimmel Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Treppenlift Wirtschaftsplan Nachbarrecht Telefonwerbung Kündigung Protokoll Eigenbedarfskündigung Mietminderung Beschluss Wohnungseigentümer Verwaltungsbeirat Arzthaftung Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Miete Kurioses Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!