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Nur unstreitige materiellrechtliche Einwendungen sind im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen; §§ 104, 106 Abs. 1 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 539/11, 14.05.2014
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OLG Karlsruhe, AZ: 13 W 18/13, 04.06.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kostenfestsetzungsverfahren Verfahrenskosten Gerichtskosten Parteikosten Erstattungsfähigkeit Aufrechnung Hauptforderung verrechnung aufrechnen Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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