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Hausverwalter darf für seine Kunden keine Werklohnprozesse führen; §§ 3, 5 Abs. 1 RDG; 3, 4 Nr. 11 UWG
OLG Düsseldorf, AZ: 20 U 16/14, 17.06.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Hausverwalter Abmahnung Gerichtliches verfahren Prozessführung Prozeßführung Vertretung Eigentümer Rechtsanwalt Frank Dohrmann verbotene Rechtsberatung Bottrop UWG wettbewerbswidrig Unterlassungsanspruch Nebenleistung Gerichtsverfahren gerichtsprozess Gerichtsprozeß Gerichtsverfahren Kläger Prozessbevollmächtigter
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