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Auch Gräser (hier: Bambaus) können Hecken sein, Stabgitterzaun ist kein Drahtzaun; §§ 11, 12 NRG BW
OLG Karlsruhe, AZ: 12 U 162/13, 25.07.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Bepflanzung Anpflanzung Grenze Grundstücksgrenze Nachbarrecht Unterlassungsanspruch Beseitigungsanspruch Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gras kurioses
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