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Mängelbeseitigungskosten bei spürbaren Beeinträchtigungen auch bei hohen Kosten nicht unverhältnismäßig; §§ 251 Abs. 2 S. 1, 634, 635 Abs. 3, 636 BGB
OLG Düsseldorf, AZ: I-23 U 62/13, 18.02.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mangel Mängelbeseitigung Schadenersatz besteller Rechtsanwalt Frank Dohrmann Parkettfussboden Mehrwertsteuer Bottrop Mitverschulden Bauaufsicht Werkvertragsrecht
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