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Mieter darf dem Vermieter keine falsche Vorvermieterbescheinigung §§ 543 Abs. 1 Satz 2 BGB; 109 Abs. 1 Satz 2 InsO
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 107/13, 09.04.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Arglist Täuschung fristlose Kündigung Mietverhältnis Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Enthaftung Zustellungsempfänger Adressat Kündigungsadressat Bescheinigung Selbstauskunft
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