Detailansicht Urteil
Grundstückserwerber darf formunwirksamen Mietvertrag nach § 550 BGB kündigen; §§ 242, 542, 550, 566 Abs. 1, 567 Satz 1, 578 Abs. 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 146/12, 30.04.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 68/10, 22.01.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 104/12, 24.07.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 251/10, 12.10.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 69/06, 07.05.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop mieter vermieter Mietvertrag Klausel unbestimmter Mietgegenstand Schriftform Kündigung ordenliche Außérordentliche Fristgerechte Gewerbemietrecht Gewerbemietvertrag gewerbliches Mietracht Geschäftsraummiete Schriftsformerfordernis
Ähnliche Urteile
- Zu hohe Mietminderung als Kündigungsgrund? / Zu den Grenzen des Zurückbehaltungsrechts der Miete bei andauernder Mangelbeseitigung durch den Vermieter
- konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung der erhöhten Miete?
- Ausübung der Verlängerungsoption eines Mietvertrages bedarf nicht der Schriftform i.S.d. § 550 BGB
- Mieterhöhung nach dem Preisindex bedarf der Schriftform; § 550 BGB
- Schriftform eines Mietvertrages auch erfüllt, wenn nur der für die jeweils andere Partei bestimmte Vertrag unterzeichnet wurde; §§ 126 Abs. 2, 550 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Teilungserklärung Kündigung Kurioses Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Veränderung Arzthaftung Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Miete Garage Abschleppen Beschluss Wurzeln Verwalter Sondereigentum Beirat Organisationsbeschluss Eigenbedarfskündigung Schimmel Wirtschaftsplan Protokoll Tierhaltung Mietminderung Verkehrsunfall Treppenlift Nachbarrecht Anfechtungsklage Makler Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!