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Mietverhältnis kann wegen Rauchens in der Wohnung gekündigt werden; §§ 535, 541, 543 Abs. 1 BGB
LG Düsseldorf, AZ: 21 S 240/13, 26.06.2014
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des LG Düsseldorf ist ebenso wie die erstinstanzliche Entscheidung in den Gründen ein wenig holprig. Zumindest wurde an dem streitigen Sachvortrag nachgessert, obwohl die Unterscheidung zwischen Zigarettenrauch und Zigarettengeruch teilweise auch hier vermischt wird. Im Ergebnis geht das LG Düsseldorf aber wohl davon aus, dass die Kündigung wegen des Gestankes, der in das Treppenhaus dringt und nicht wegen angeblicher Gesundheitsgefahren gerechtfertigt ist. Zumindest dogmatisch wäre damit im Ansatz eine tragfähige Entscheidung gegeben, auch wenn die Subsumierungen zu § 314 Abs. 3 BGB für den Außenstehenden nicht mehr verständlich sind. Es bleibt abzuwarten, wie der BGH den Fall lösen wird.
Verbundene Urteile
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AG Düsseldorf, AZ: 24 C 1355/13, 31.07.2013
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LG Hamburg, AZ: 311 S 92/10, 15.06.2012
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 124/06, 24.06.2006
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AG Bonn, AZ: 6 C 510/98, 09.03.1999
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: rauchen Raucher geruchsbelästigung Flur Hausflur Mieter Vermieter mietvertrag Rechtsanwalt Frank DOhrmann fristlose ordnungsgemäße fristgerechte Kündigung Zigarettenqualm Zigarettengeruch Beenträchtigung Unzumutbarkeit
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