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Heilpraktiker darf in einer Eigentumswohnung praktizieren; § 14 Nr. 1 WEG
AG München, AZ: 485 C 31869/13, 05.05.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zustimmung bauliche Veränderung gewerbliche Nutzung Eigentumswohnung typisierende Betrachtungsweise Zweckentfremdung intensivere Nutzung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Heilpraktiker Praxis Eigentumswohnung Nutzungsänderung Gewerbebetrieb Gewerbeeinheit
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