Detailansicht Urteil
Verwalter kann Zustimmung zur Veräußerung von der Offenlegung sämtlicher Vermögensverhältnisse des Erwerbers abhängig machen; § 12 WEG
AG Arnsberg, AZ: 3 C 710/13, 19.09.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
KG Berlin, AZ: 1 W 83/14, 03.04.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Veräußerung ERwerb neuer EIgentümer Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Verwalterzustimmung
Ähnliche Urteile
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Zur Verwalterhaftung bei der Bauüberwachung am Gemeinschaftseigentum
- Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Telefonwerbung Sondereigentum Abschleppen Organisationsbeschluss Beschluss Makler Nutzungsentschädigung Kurioses Protokoll Arzthaftung Gegenabmahnung Verkehrsunfall Anfechtungsklage Tierhaltung Schimmel Treppenlift Abmahnung Beirat Miete Wurzeln Eigentümerversammlung Garage Einstimmigkeit Nachbarrecht Jahresabrechnung Kündigung Veränderung Wirtschaftsplan Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Verwalter Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Die Entscheidung ist daher auch aus Gründen der Datenschutzbestimmungen höchst bedenklich.