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Keine Aufgabe (Dereliktion) von Wohnungseigentum ; §§ 928 Abs. 1 BGB, 11 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 18/07, 14.06.2007
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OLG Celle, AZ: 4 W 79/03, 27.06.2003
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Wohnungseigentümer kann nicht auf sein Eigentum nach § 928 BGB verzichten; §§ 11 WEG; 928 Abs. 1 BGBOLG München, AZ: BReg. 2 Z 16/91, 14.02.1991
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: EIgentumsverzicht wohnungseigentum Wohnungseigentümergemeinschaft Eigentumsaufgabe herrenlosigkeit fiskus Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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