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Wohnungseigentümergemeinschaft kann Gewährleistungsrechte wegen Mängel am Gemeinschaftseigentum gegen den Willen eines ebenfalls betroffenen Wohnungseigentümers an sich ziehen; §§ 634, 635 a. F. BGB; 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 266/13, 06.03.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vergemeinschaftung REchtsanwalt frank Dohrmann Bottrop EIgentümergemeinschaft Bauherr Bauträger Baumangel Schadenersatz Schadensersatz Fristsetzung
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Dieser unvermeidbare Konflikt wird nach der ständigen Rechtsprechung des BGH meist zu Lasten des einzelnen Wohnungseigentümers entschieden, auch wenn im vorliegenden Sachverhalt der BGH nicht anders entscheiden konnte. Denn der Werkunternehmer konnte aufgrund der Weigerung der Gemeinschaft zur Nachbesserung bis zur Klärung der erforderlichen Ausbesserungsmassnahmen dem einzelnen Wohnungseigentümer eine Mangelbeseitigung nicht einmal anbieten.