Detailansicht Urteil
Anfechtung von Beschlüssen wegen Einberufung der Eigentümerversammlung durch eine unzuständige Person auch bei vorheriger Bereitschaft zur Mitwirkung an den Beschlussfassungen möglich; § 46 WEG
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 127/13, 20.03.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage JAhresabrechnung ordnungsgemäße EInberufung einberufungsmangel EIgentümerversammlung
Ähnliche Urteile
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR sind in WEG-Vefahren nicht klage- und anfechtungsbefugt
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Beirat Beschluss Gegenabmahnung Abschleppen Protokoll Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung Tierhaltung Veränderung Kurioses Verwaltungsbeirat Kündigung Gemeinschaftseigentum Makler Sondereigentum Treppenlift Teilungserklärung Schimmel Mietminderung Abmahnung Wirtschaftsplan Telefonwerbung Miete Arzthaftung Wurzeln Jahresabrechnung Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Verwalter Nachbarrecht Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!