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Zu den Anforderungen einer Kostenbelastung des Verwalters mit den Verfahrenskosten einer Anfechtungsklage, § 49 Abs. 2 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 56/13, 27.01.2014
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Verbundene Urteile
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LG Köln, AZ: 29 S 135/12, 31.01.2013
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AG Offenbach am Main, AZ: 330 C 98/11, 31.12.2012
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LG Lüneburg, AZ: 9 T 87/11, 20.10.2011
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OLG Hamm, AZ: 15 W 240/07, 03.01.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterin Hausverwaltung Wahl Wiederwahl neuwahl drei Vergleichsangebote Anfechtungsklage Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Eigentümerversammlung
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Das OLG Hamm (ZMR 2009, 58) will die Einholung von Vergleichsangeboten den Eigentümern auferlegen, das LG Köln (29 S 135/12) verlangt eine Versendung der Vergleichsangebote schon mit der Einladung, wenn es um die Wirksamkeit späteren Beschlusses geht. Die Frage, ob sich der amtierende Verwalter schadensersatzpflichtig macht, wenn er nicht an der Vorbereitung zur Wahl seines Nachfolgers mitwirkt, ist bisher nicht abschließend geklärt. Das LG Frankfurt scheint eine entsprechende Haftung aber in Erwägung zu ziehen.