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Wohnungseigentümer haben bei Instandsetzungsmaßnahmen Ermessensspielraum/Beschluss über Schneeräumdienst ist nichtig
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 161/11, 09.03.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schneedienst Schneefegen Streuen Nichtigkeit Instandsetzungsmassnahme Winterdienst Instandhaltungsmassnahme Instandsetzungsmaßnahme Instandhaltungsmaßnahme WEG Wohnungseigentum Wohnungseigentümer Beschluss Ermessen Ermessensspielraum Sanierung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentümer Eigentümer Sondereigentümer Sondereigentum Ermessen Ermessensspielraum Spielraum Entscheidung Sanierungen Sanierung Sanierungsplan Instandsetzung Instandsetzungsmaßnahme einzeln beschließen Einzelbeschließung Bestimmung Einzelmaßnahmen Vornahme ordnungsgemäßen Verwaltung dringende Notwendigkeit einheitliches Konzept
§ 21 Abs. 4 WEG Verwaltung gemeinschaftliches Eigentum nach billigem Ermessen o dem Grundsatz ordnungsmäßiger ordnungsgemäße Verwaltung
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- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
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Einen Anspruch auf schnelle Sanierungsmaßnahmen werden einem einzelnen Wohnungseigentümer nur in Ausnahmefällen ( dringender Handlungsbedarf ) zuzubilligen sein.