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Zur Auslegung der Teilungserklärung bei der Bestimmung der Stimmrechte der Wohnungseigentümer
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 73/13, 09.01.2014
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LG Hamburg, AZ: 318 S 101/12, 19.06.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 17/06, 30.03.2006
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OLG Hamm, AZ: 15 W 71/04, 01.04.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Auslegung stimmrechte Abstimmung Stimmenverteilung Stimmrechtsverteilung Eigentümerversammlung Beschlussfassung Teilungserklärung rechtsanwalt Frank Dohrmann bottrop
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- Unzulässige Zuweisung von Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum nicht in Kostentragungspflicht umdeutbar; § 3, 5, 16 WEG; 140 BGB
- Zum Anspruch auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Entschädigung bei Änderung der Teilungserklärung; §§ 9a, 18 WEG; 256 ZPO
- Sondernutzungsberechtigter darf nicht schlechter darstehen als ein Sondereigentümer / Dachfenster sind Gemeinschaftseigentum
- Höherer Verkaufserlös grds. kein Grund zur Änderung der Teilungserklärung (hier: Wohneigentum in Teileigentum); § 10 Abs. 2 WEG
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Das LG Düsseldorf hatte hier eine salomonische Entscheidung getroffen, die sich in dogmatischer Hinsicht nicht so einfach begründen ließ. Insbesondere auf den zutreffenden Hinweis des LG Düsseldorf, dass bei der Auslegung einer Teilungserklärung keine außerhalb der Urkunde liegenden Umstände berücksichtigt werden dürfen, die Begründung folgen zu lassen, die Eigentümergemeinschaft habe in der Vergangenheit auf Eigentümerversammlungen scließlich schon immer die gleichen Stimmrechtsverhältnisse zugrunde gelegt, gleicht eher einem Eiertanz, denn einer konsequenten Anwendung der eigenen Rechtsansichten.