Detailansicht Urteil
Verwalter ist nicht verpflichtet, die Wohnungseigentümergemeinschaft auf staatliche Fördermittel hinzuweisen; §§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, 280, 675 BGB; 5 Abs. 2 Nr. 3 RDG
AG Oberhausen, AZ: 34 C 79/12, 07.07.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Mönchengladbach, AZ: 5 T 51/06, 29.09.2006
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Modernisierung modernisiernde Instandsetzungsmassnahme Instandsetzungsmaßnahme Fördermittel öffentliche rechtsanwalt Frank Dohrmann Energieeinsparverordnung Bottrop Verwalter Haftung Beratung Hinweispflicht Aufklärung beantragung von Fördergeldern staatliche
Ähnliche Urteile
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Zur Verwalterhaftung bei der Bauüberwachung am Gemeinschaftseigentum
- Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Teilungserklärung Makler Nutzungsentschädigung Verwalter Mietminderung Eigentümerversammlung Treppenlift Kündigung Schimmel Einstimmigkeit Telefonwerbung Anfechtungsklage Veränderung Gegenabmahnung Beschluss Protokoll Verkehrsunfall Kurioses Garage Beirat Verwaltungsbeirat Nachbarrecht Abschleppen Abmahnung Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Sondereigentum Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Wohnungseigentümer Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Auch geht die Kritik an der Entscheidung des LG Mönchengladbach (5 T 51/06) fehl.
Weiss die Gemeinschaft aber noch nicht einmal etwas von Fördermöglichkeiten, obliegt es sehr wohl der Verwaltung, hierauf hinzuweisen.
Das Amtsgericht verkennt, dass von dem Verwalter zwar nicht erwartet werden kann, eine Vermögensberatung an einzelne Wohnungseigentümer zu erteilen, wohl aber, dass er auf Fördermittel hinweist. Dann obliegt es der Gemeinschaft zu entscheiden, ob ein Vermögensberater hinzugezogen werden soll, oder ob die Angelegenheit so einfach gelagert ist, dass die Eigentümer selber die notwendigen Entscheidungen treffen kann.
Insoweit kann nichts anderes gelten, als bei der sonstigen Verwaltertätigkeit auch, in welchen der Verwalter bei schwierigen Rechts- oder Sachfragen die Gemeinschaft zunächst auf Missstaände hinweisen muss, um sodann mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einen Rechtsanwalt, Architekten oder Bauingenieur mit der weiteren Klärung zu beauftragen.