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Zwei-Wochenfrist des § 24 Abs. 2 WEG bei Einladung zu einer Eigentümerversammlung in den Schulferien kann zu knapp bemessen sein.
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 16/13, 25.10.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Das LG Karlsruhe hat sich in seiner Entscheidung erstmalig dafür ausgesprochen, dass auch die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist zur Einladung einer Eigentümerversammlung in der üblichen Urlaubszeit nicht ausreichen kann. Dabei hat sich das LG Karlsruhe vorsorglich auch auf eine Bestimmung in der Teilungserklärung berufen, wo geregelt war, bis wann eine Eigentümerversammlung im Jahr stattzufinden habe.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümerversammlung Einladung Frist 2 Wochen zwei abhalten Schulferien Ferien Urlaub Kinder Eineklkinder Ladungsfrist zu kurze knappe Unterschreitung Teilnahmerecht Anfechtung Anfechtungsklage Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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