Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer dürfen nur einen Verwalter wählen, der über eine ausreichende Bonität verfügt; § 26 Abs. 1 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 94/12, 04.12.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 145/11, 04.07.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 190/11, 22.06.2012
-
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 7/10, 28.06.2011
Ähnliche Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 13/10, 15.07.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 241/12, 05.07.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterwahl beschränkte Haftung Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Eigentümerversammlung finanzielle Mittel Sicherheiten Neuwahl Prüfung Liquidität Vermögen verwaltervermögen Bürgschaft Hausverwaltung
Ähnliche Urteile
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Zur Verwalterhaftung bei der Bauüberwachung am Gemeinschaftseigentum
- Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Tierhaltung Organisationsbeschluss Anfechtungsklage Einstimmigkeit Garage Abmahnung Veränderung Abschleppen Treppenlift Verwaltungsbeirat Sondereigentum Gegenabmahnung Makler Kündigung Eigentümerversammlung Protokoll Wohnungseigentümer Nachbarrecht Nutzungsentschädigung Beirat Verkehrsunfall Jahresabrechnung Beschluss Miete Arzthaftung Wurzeln Verwalter Wirtschaftsplan Kurioses Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Mietminderung Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Dies ist zumindest insoweit bedauerlich, als der Verwalter berechtigt ist, für die beklagten Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt zu beauftragen, auch wenn dies nicht deren Willen entspricht.
Der Rechtsanwalt ist noch nicht einmal aufgrund des ihm so übertragenem Mandats verpflichtet, die von ihm vertretenen Mandaten (d.h. die Wohnungseigentümer) über das laufende Verfahren zu informieren, da es nach bisher noch geltender Rechtsauffassung ausreicht, den Verwalter zu informieren.
Verletzt der Verwalter seine Aufklärungspflichten gegenüber den Eigentümern (was nicht selten der Fall ist), wird u.U. ein gerichtliches Verfahren über mehrere Instanzen geführt, ohne dass alle Eigentümer letztlich von dem Verfahren Kenntnis hatten.
Mit rechtlichem Gehör hat dies nichts mehr zu tun.