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Rechtsanwaltsschreiben ist nicht als Genehmigung eines vollmachtlosen Geschäfts seiner Ehefrau gem. § 177 Abs. 1 BGB zu werten
LG Essen, AZ: 15 S 27/12, 06.02.2012
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AG Bottrop, AZ: 8 C 341/11, 12.01.2012
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Keywords: Ehefrau Ehegatte Ehegattin vertretung Geschäft zur Führung des angemessenen Deckung Lebensbedarf Bauarbeiten Fassade Anbau Geschäftshaus Immobilie Familienrecht Vertreter ohne vertretungsvollmacht Rechtsanwalt Schriftsatz Farnk DOhrmann Bottrop Anwaltsschreiben Anwaltschreiben Formulierung Auslegung Stellvertreter
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