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Mietminderung und fristlose Kündigung bei zu hohen Temperaturen
OLG Hamm, AZ: 30 U 131/06, 28.02.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Miete Mieter Vermieter Mietkürzung Miete kürzen Hitze Sommerhitze Temperatur Außentemperatur 6°C 6 Grad Temperaturdifferenz bautechnische Voraussetzung BGB Mietminderung Mietzurückbehalt Mietmangel Sachmangel
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