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Keine Nutzungsentschädigung einer nicht bewohnbaren selbstgenutzen Ferienwohnung als Luxusobjekt; §§ 249 Abs. 1, 254 BGB
LG Itzehoe, AZ: 11 S 88/12, 25.03.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Das LG stellt zutreffend fest, dass allein die fehlende Nutzungsmöglichkeit einer ferienwohnung nicht zu einem Anspruch auf Nutzungsausfall führt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Ferienwohnungh in Fremdvermietung hätte vergeben können oder aber der Eigentümer einen konkreten Schaden (Ersatzanmietung einer anderen Wohnung während der Urlaubszeit) durch die entgangene Nutzung der Wohnung darlegen kann.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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