Detailansicht Urteil
Besuch von Hunden in einer Mietwohnung für 2-3 Stunden stellen keine Beherbergung (Haltung) der Tiere dar.
LG Duisburg, AZ: 7 T 109/22, 03.01.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Oberhausen, AZ: 37 C 1818/20, 15.11.2022
-
AG Konstanz, AZ: 4 C 397/21, 10.02.2022
-
AG München, AZ: 424 C 28654/13, 12.05.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 168/12, 20.03.2013
-
LG Köln, AZ: 6 S 269/09, 04.02.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Hundehaltung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Tierhaltung
Ähnliche Urteile
- Kein dauerhafter Leinen- und Maulkorbzwang zulässig, wenn die Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes nicht erforscht hat; § 12 Abs. 1 LHundG NRW
- Wann beginnt eine gerichtliche Verwalterbestellung? - Darf ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellung eine Versammlung einberufen? - Kann ein Verwalter auch rückwirkend bestellt werden?
- Welche Abstandsflächen gelten für eine Kirschlorbeer-Hecke / Miteigentümer kann Nachbarn auch alleine verklagen
- WEG-Verwalter zur Überwachung von Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet
- Rücktritt wegen Beherbergungsverbots während der COVID-19-Pandemie
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Garage Beirat Jahresabrechnung Sondereigentum Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Schimmel Telefonwerbung Anfechtungsklage Nachbarrecht Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Eigentümerversammlung Beschluss Verwalter Kündigung Abschleppen Mietminderung Gemeinschaftseigentum Protokoll Abmahnung Wurzeln Miete Organisationsbeschluss Treppenlift Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Wohnungseigentümer Makler Kurioses Einstimmigkeit Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!