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Haftung für Abschleppschäden eines verbotswidrig geparkten Fahrzeuges
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 383/12, 18.02.2014
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Keywords: Verwaltungsrecht Ordnungsamt PolizeiOrdnugnsbehärde Straßenverkehrsbehörde ermessen falsch geparkt Schild straße kreuzung versperren privates Abschleppunternehmen Abschleppdienst Durchführung abschleppen Verwahrungsverhältnis
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