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Das Mitglied eines Fitness-Studios kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn er aufgrund einer Spiralfraktur im Oberarm während der Vertragslaufzeit das Fitness-Studio aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nutzen kann.

Wurden dem Fitness-Studio zur Glaubhaftmachung die ärztlichen Atteste vorgelegt, aus welchen sich die Sportunfähigkeit ergibt, ist es dem Fitness-Studio im Prozess verwehrt, diesen Vortrag mit einfachem Bestreiten zu begegnen.
AG Bottrop, AZ: 8 C 233/20, 29.07.2021
Ein Beweis des ersten Anscheins für den Zugang eines Einwurfeinschreibens kann nur angenommen werden, wenn neben dem Einlieferungsbeleg auch eine Reproduktion des Auslieferungsbelegs vorgelegt wird. Die Vorlage des bloßen Sendungsstatus ist nicht ausreichend.
LAG Stuttgart, AZ: 4 Sa 68/20, 28.07.2021
Beharrliche Arbeitsverweigerung setzt in der Person des Arbeitnehmers eine Nachhaltigkeit im Willen voraus. Er muss bewusst und nachhaltig die ihm übertragene Arbeit nicht leisten wollen. Dies erfordert in der Regel eine erfolglose vorherige Abmahnung.
LAG Rostock, AZ: 2 Sa 25/21, 27.07.2021
Gehört die Leistung von Rufbereitschaftsdiensten zum Berufsbild des betroffenen Arbeitnehmers, so ist die Anordnung von Rufbereitschaftsdiensten grundsätzlich vom arbeitgeberseitigen Direktionsrecht im Sinne des § 106 GewO gedeckt.
LAG Rostock, AZ: 3 Sa 28/21, 23.07.2021
Sofern bei einer staatlich angeordneten pandemiebedingten Schließung eines Fitnessstudios dessen Betreiber nicht mehr in der Lage ist, Kunden die vertraglich geschuldeten Leistungen zur Verfügung zu stellen, liegt ein Fall vorübergehender Unmöglichkeit im Sinne des § 275 Absatz 1 BGB mit der Folge vor, dass für die Zeit des „Lockdowns“ sowohl der Studiobetreiber, als auch der Kunde von ihren wechselseitigen Leistungspflichten anteilig befreit sind.
AG Frankenthal (Pfalz), AZ: 3c C 4/21, 20.07.2021
Eine beim Arbeitsgericht elektronisch als PDF-Dokument eingereichte Kündigungsschutzklage wahrt nicht die Formvorgaben gemäß § 46c Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 1 ERVV und Nr. 1 Satz 1 ERVB 2019, wenn in dem elektronischen Dokument nicht alle Schriftarten eingebettet sind.

Die ERVB 2019 ist von der Bundesregierung wirksam erlassen worden. Sie ist von der Ermächtigungsgrundlage in § 5 Abs. 1 Nr. 1 ERVV gedeckt und schränkt den Justizgewährleistungsanspruch nicht unangemessen ein.
LAG Kiel, AZ: 5 Sa 8/21, 15.07.2021
Die Vorschrift des § 275 BGB findet keine Anwendung. Ein Fall der Unmöglichkeit i.S.d. § 275 BGB liegt nicht vor, sofern die Leistung noch nachgeholt werden kann.?
AG Paderborn, AZ: 57a C 245/20, 09.07.2021
Beantragt der Versicherungsnehmer bei dem Versicherungsunternehmen eine Beitragsfreistellung der Lebensversicherung, so besteht im Interesse eines Versicherungsmaklers, auf den wegen einer starken Annäherung an die Stellung eines Versicherungsvertreters nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) der Rechtsgedanke des § 87a Abs. 3 HGB Anwendung findet, eine Pflicht zur Nachbearbeitung.

Für den Widerruf nach § 8 Abs. 1 VVG gilt die Pflicht zur Nachbearbeitung nicht.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 248/19, 08.07.2021
Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.

Ferner gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge.

Die Nichtberücksichtigung solchen nur in erster Instanz gehaltenen Vortrags sowie erfolgter Beweisantritte verstößt dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn das Erstgericht das - unter Beweis gestellte - Vorbringen als unerheblich behandelt hat, das Vorbringen nach der Rechtsansicht des Berufungsgerichts jedoch erheblich wird.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 134/20, 22.06.2021
In einem Dienstleistungsbetrieb, in dem ein physischer Kundenkontakt besteht, kann der Arbeitgeber das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) verpflichtend anordnen.?
ArbG Cottbus, AZ: 11 Ca 10390/20, 17.06.2021
Wird ein Räumungsanspruch auf mehrere Kündigungsgründe gestützt, erhöht sich hierdurch nicht der Streitwert
OLG Hamm, AZ: I-30 W 6/21, 16.06.2021
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass zwischen den Parteien ein Anwaltsvertrag zustande gekommen ist, trägt im Falle der Honorarklage der klagende Rechtsanwalt. Das gleiche gilt für den Umfang des erteilten Mandats.
LG Offenburg, AZ: 2 S 7/20, 15.06.2021
Für die Ermittlung des Arbeitsentgelts im Sinne des § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG ist bei einer geringfügigen Beschäftigung vom vereinbarten Nominalbetrag auszugehen.
LAG Stuttgart, AZ: 5 Ta 24/21, 27.05.2021
Der Arbeitgeber verstößt nicht gegen das Gebot fairen Verhandelns beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages, wenn er einen Rechtsanwalt zu den Vertragsverhandlungen hinzuzieht, einen Aufhebungsvertrag vorlegt, der nur sofort abgeschlossen werden kann und dies mit der nicht widerrechtlichen Drohung verbindet, er werde eine fristlose Kündigung aussprechen und Strafanzeige erstatten.

Die Einwilligung zum Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrages kann nicht gemäß § 355 BGB widerrufen werden.

Bei dem Gebot fairen Verhandelns im Zusammenhang mit dem Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrages handelt es sich um eine durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründete Nebenpflicht im Sinne des § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB. Liegt ein schuldhafter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns im Sinne einer Nebenpflichtverletzung gemäß § 241 Abs. 2 BGB vor, ist der Aufhebungsvertrag im Regelfall unwirksam.
LAG Hamm, AZ: 18 Sa 1124/20, 17.05.2021
Eine Vertragsklausel, wonach das zum Zwecke der Weiterbildung abgeschlossene Arbeitsverhältnis eines in der Weiterbildung zum Facharzt befindlichen approbierten Arztes nach Ablauf der Probezeit erst nach 42 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ordentlich gekündigt werden kann, ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
LAG Stuttgart, AZ: 1 Sa 12/21, 10.05.2021
Ein vollständiges Erbringen der Leistung im Sinne des § 356 Abs. 4 Satz 1 BGB erfordert jedenfalls, dass der Unternehmer seine Hauptleistung vollständig erbracht hat.
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 169/20, 06.05.2021
Das LG München I hat mit diesem Urteil entschieden, dass ein Mietvertrag über Räumlichkeiten für die Austragung einer Hochzeit nicht deshalb unerfüllbar wird, weil zu der Mietzeit eine pandemische Lage besteht.

Die Corona-Pandemie führt zu einer Störung der Geschäftsgrundlage i.S.d. § 313 BGB. Dies berechtigt indes lediglich zu einer Vertragsanpassung, nicht zu einer gänzlichen Auflösung des Mietvertrags.
LG München I, AZ: 8 O 7772/20, 29.04.2021
Auch wenn ein Mieter seine Behauptung, ihm sei ein Umzug wegen einer bestehenden Erkrankung nicht zuzumuten, unter Vorlage ärztlicher Atteste geltend macht, ist im Falle des Bestreitens dieses Vortrags regelmäßig die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der beschriebenen Erkrankung auf die Lebensführung des betroffenen Mieters im Allgemeinen und im Falle des Verlusts der vertrauten Umgebung erforderlich.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 6/19, 28.04.2021
Erfolgt die Stornierung einer Hotelbuchung (Tagungsräume/Hotel) zu einem Zeitpunkt, zu dem noch nicht absehbar war, dass die gebuchten Leistungen aufgrund der gesetzlichen Regelungen durch die geltende Coronaschutzverordnung noch nicht absehbar war, unterfällt die Stornierung der Buchung der Risikosphäre des Hotelkunden.
AG Kassel, AZ: 435 C 3090/20, 20.04.2021
Beruht die Vertragspflichtverletzung auf einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann. Ordentliche und außerordentliche Kündigungen wegen einer Vertragspflichtverletzung setzen deshalb regelmäßig eine Abmahnung voraus.
LAG Köln, AZ: 8 Sa 798/20, 01.04.2021
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