Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Suchergebnisse

Einträge 141 - 160 von 200
Die Darstellung der Jahresabrechnung muss die Wohnungseigentümer in die Lage versetzen, die Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erfassen und auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen. Die Eigentümer müssen nachvollziehen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist.

Die Entlastung des Verwalters ist anfechtbar, wenn die Jahresabrechnung nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 57/18, 05.03.2019
Ein Wohnungseigentümer hat lediglich einen Anspruch auf Errichtung einer Garage der im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile, wozu gemäß § 5 Abs. 2 WEG insbesondere die Fundamente und tragenden Gebäudeteile sowie auch das Garagentor gehört.
AG Recklinghausen, AZ: 91 C 21/18, 19.02.2019
Es entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Haustierhaltung mehrheitlich beschließt, eine Genehmigungspflicht für die Tierhaltung bzw. hier für Hundehaltung zu beschließen.

Wenn der Beschluss die Gründe nicht regelt, aus denen eine Zustimmung versagt werden darf, ist eine Zustimmung zur Weigerung nur aus sachlichen, im Rahmen einer Interessenabwägung gerechtfertigten Gründen zulässig.
AG Bonn, AZ: 27 C 95/18, 10.01.2019
Soll ein Rechtsgeschäft zwischen einem Wohnungseigentümer und der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden, so ist der betroffene Wohnungseigentümer mit allen Stimmrechten ausgeschlossen, auch wenn das Rechtsgeschäft nur eine Wohneinheit betrifft und der Wohnungseigentümer über weitere Wohneinheiten verfügt.
LG Berlin I, AZ: 55 S 84/17, 11.12.2018
Die Durchführung einer Eigentümerversammlung in der Waschküche ist grds. zumutbar.

Bei einer Instandhaltungsmaßnahme von unter 3.000,00 € brauchen keine drei Vergleichsangeboten eingeholt werden.

Eine Ungültigerklärung der unter Verletzung von Teilhaberechten Beschlüsse scheidet in der Regel aus, wenn feststeht, dass sich der Beschlussmangel auf das Abstimmungsergebnis nicht ausgewirkt hat.
LG Dortmund, AZ: 17 S 83/18, 23.11.2018
Existieren nicht verschiedene Versionen eines Wirtschaftsplans, ist die Bezeichnung „Wirtschaftsplan + Jahr“ bei der Beschlussfassung hinreichend bestimmt.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 112/17, 01.11.2018
Die Eigentümerversammlung kann beschließen, gegen ein amtsgerichtliches Urteil Berufung einzulegen oder das Rechtsmittel zurückzunehmen, die Zustimmung zu einem Vergleich oder ähnliches.

Was indes keinesfalls möglich und mangels Beschlusskompetenz nichtig ist, wäre ein Beschluss, der in die Individualrechte der übrigen beklagten Eigentümer eingreift und diesen ein bestimmtes Prozessverhalten vorschreiben würde.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 S 71/17, 23.10.2018
Bei einer Verwalterneuwahl müssen den Wohnungseigentümern mindestens drei Angebote vor der Versammlung übersandt werden.

Wird die Verwalterbestellung für ungültiig erklärt, ist der Verwaltervertrag auf Anfechtung hin ebenfalls für ungültig zu erklären, wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Gemeinschaft auch eine schuldrechtliche Verpflichtung gegenüber einer nicht wirksam bestellten Verwaltung eingehen wollten.
LG Dortmund, AZ: 1 S 179/17, 31.07.2018
Eine Jahresabrechnung, die nicht nach dem Wirtschafisplan geschuldeten Soll-Zahlungen berücksichtigt, sondern die tatsächlich erfolgten Zahlungen zur Grundlage des Abrechnungsergebnisses macht, ist nichtig.
AG Bottrop, AZ: 20 C 6/18, 20.07.2018
Wird eine bechlossene Jahresabrechnung angefochten, ist der Verwalter grds. verpflichtet, die zu korrigierende Abrechnung innerhalb von zwei Monaten zu erstellen und auf einer Eigentümerversammlung zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen, sofern nicht besondere Umstände eine längere Frist für geboten erscheinen lassen.
LG Dortmund, AZ: 1 T 51/18, 06.07.2018
Zwar handelt es sich um eine unzulässige Saldierung, wenn eine Vermengung von Einnahmen und Ausgaben entgegen dem Gebot der Klarheit und Übersichtlichkeit zur Folge hat, dass die Position Gutschriften nicht gesondert ausgewiesen wird.

Allerdings führt ein derartiger Fehler nicht in jedem Fall zur Ungültigerklärung des entsprechenden Beschlusses, wenn die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung hierrunter nur in einem geringen Maße leidet.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 97/17, 28.06.2018
Ein Beschluss über den Abriss von sanierungsbedürftigen Balkonen und Neubau in so genannter Ständerbauweise betrifft eine bauliche Veränderung gemäß § 22 Abs. 1 WEG.
AG Pinneberg, AZ: 60 C 41/17, 12.06.2018
Einem Wohnungseigentümer darf nicht grundlos die Möglichkeit genommen oder beschränkt werden, auf eine Eigentümerversammlung auf die Willensbildung der übrigen Eigentümer einzuwirken.

Ein Beschluss muss hinreichend bestimmt bzw. bestimmbar sein, so dass bei objektiv-normativer Auslegung erkennbar ist, was Gegenstand der Beschlussfassung ist.

Eine abschließende "Auftragserteilung" darf nicht dem Beirat überlassen werden. Eine solche Delegation der elementaren Eigentümerbefugnisse ist unzulässig.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 88/17, 07.06.2018
Wird ein angefochtener Beschluss in einer weiteren Eigentümerversammlung bestandskräftig aufgehoben und die Anfechtungsklage daraufhin für erledigt erklärt, haben die beklagten Wohnungseigentümer die Kosten zu tragen, wenn der Beschluss ohne Erklärung oder Vorbehalt gefasst wurde.
AG Bottrop, AZ: 20 C 4/18, 30.05.2018
Wird der Gebrauch einer Teileigentumseinheit nach der Gemeinschaftsordnung nicht eingeschränkt, kann sie dem Grundsatz nach zu jedem Zweck genutzt werden, der kein Wohngebrauch ist. Das schließt die Überlassung an eine freikirchliche Gemeinde ein.
LG Berlin I, AZ: 55 T 15/18, 22.05.2018
Bei einer Entnahme aus der Rücklage muss ein entsprechender Abgang vom Rücklagenkonto in der Jahresabrechnung ausgewiesen werden.

Der Jahresanfangsbestand muss mit dem Jahresendbestand des vorangegangenen Wirtschaftsjahres übereinstimmen.
AG Essen, AZ: 196 C 222/17, 03.05.2018
Die Übertragung der Auswahl eines Sachverständigen durch Beschluss der Wohnungseigentümer auf die Hausverwaltung entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.

Über die Kosten der sachverständigen Beauftragung ist kein gesonderter Beschluss zu fassen.

Bei einem sogenannter "Grundlagenbeschluss" muss die einem solchen Beschluss anhaftende Unverbindlichkeit in ausreichendem Maße erkennbar sein.
AG Essen-Steele, AZ: 21 C 30/17, 03.05.2018
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung allein „aus sich heraus“ - objektiv und normativ – auszulegen. Dabei ist von dem protokollierten Wortlaut der Beschlüsse auszugehen.
AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 75 C 7/18, 25.04.2018
Die Anfechtung von Beschlüssen verschiedener Eigentümerversammlungen können in einer Anfechtungsklage geltend gemacht werden.

Hat ein Verwalter ohne Bevollmächtigung ein gerichtliches Klageverfahren eingeleitet, kann die Gemeinschaft dieses Handeln auch dann noch nachträglich genehmigen, wenn das gerichtliche Verfahren verloren wurde.

Zur Wiederwahl eines Verwalters zu geänderten Konditionen ist es erforderlich, dass der geänderte Verwaltervertrag den Wohnungseigentümern rechtzeitig vor der Eigentümerversammlung zur Verfügung gestellt wird.
AG Essen, AZ: 196 C 217/17, 23.04.2018
Wurde eine Beschlussfassung über die Genehmigung einer Jahresabrechnung erfolgreich angefochten, besteht gegen den Verwalter ein Nacherfüllungsanspruch, welchen der Verwalter innerhalb von 8 Wochen nach Rechtskraft des die Jahresabrechnung aufhebenden Urteils zu erstellen ist (differenzierter: LG Dortmund 1 T 51/18).

Stimmen nicht sämtliche Wohnungseigentümer der Genehmigung einer nach erfolgreicher Anfechtung zu korrigierenden Jahresabrechnung durch Umlaufbeschluss zu, muss der Verwalter unverzüglich eine Eigentümerversammlung einberufen.
AG Bottrop, AZ: 20 C 63/17, 13.04.2018
Rückwärts Vorwärts