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Dem Mieter steht gegen Ansprüche aus den Nebenkostenabrechnungen im Sinne des § 556 Abs. 3 S. 1 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht aus § 242 BGB zu, solange der Vermieter dem Mieter eine Belegeinsicht im Sinne des § 259 Abs. 1 BGB nicht gewährt hat.

Der Vermieter hat sich um die Vorlage sämtlicher Belege zu bemühen, das umfasst auch Dokumente die er von Dritten anfragen muss.
AG Münster (Westf.), AZ: 38 C 1947/22, 11.10.2022
Die Kosten eines externen Dienstleisters für die regelmäßige Kontrolle der Restmüllbehälter des Mietobjekts auf Einhaltung der satzungsmäßigen Vorgaben für die Mülltrennung und für die bei fehlerhafter Abfalltrennung erfolgende Nachsortierung von Hand sind im Wohnraummietverhältnis gem. § 2 Nr. 8 BetrKV auf den Mieter umlegbare Betriebskosten.

Die Kosten für die regelmäßige Prüfung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von in den Mieträumen angebrachten Rauchwarnmeldern sind im Wohnraummietverhältnis als "sonstige Betriebskosten" i.S.v. § 2 Nr. 17 BetrKV auf den Mieter umlegbar, auch wenn die Wartung dem Mieter obliegt.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 117/21, 05.10.2022
Ohne Beschaffenheitsangaben oder Zusicherungen im Mietvertrag ist eine Altbauwohnung im EG (hier: von 1926) nicht mangelhaft i.S.d. § 536 BGB, wenn die Wände im Sockelbereich und z.T. bis zur Höhe von ca. 1 m feucht sind, sich jedoch kein Schwarzschimmel bildet, sondern nur Salzausblühungen auftreten.
AG Paderborn, AZ: 51 C 90/21, 30.09.2022
Der Wert der Feststellung einer nach § 556d Abs. 1 BGB die zulässige Höhe übersteigenden Miete bestimmt sich nach § 41 Abs. 5 GKG n. F. analog in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem Jahreswert der streitigen Miete.
KG Berlin, AZ: 12 W 26/22, 29.09.2022
Die Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff. BGB) finden auf eine Mieterhöhungsvereinbarung während eines laufenden Mietverhältnisses keine Anwendung.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 300/21, 28.09.2022
Dem Gesetzeswortlaut lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass eine Geltendmachung des § 556e Abs. 1 Satz 1 BGB ausgeschlossen wäre, sofern in einem der Vormietverhältnisse eine die Grenzen des § 556d Abs. 1 BGB oder des § 556e Abs. 1 BGB hinausgehende Vormiete vereinbart wurde.
LG Berlin I, AZ: 67 S 113/22, 22.09.2022
Eine schriftlich auszusprechende Kündigung eines Wohnraummietvertrages geht nicht schon am 3. Werktag zu, wenn der Kündigende sie um 22.30 Uhr in den Briefkasten des Empfängers wirft und diesen mündlich über den Einwurf und den Inhalt informiert.
LG Krefeld, AZ: 2 S 27/21, 21.09.2022
Anlässlich der Covid-19-Pandemie verpflichtete das Land Hessen die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte durch "Einsatzbefehl", innerhalb kürzester Zeit jeweils ein Impfzentrum zu errichten und zu betreiben. Gleichzeitig begründete das Land mit dieser Anordnung, die in der Form des Verwaltungsakts ergangen ist, einen Anspruch der Kommunen auf Erstattung der insoweit entstehenden Kosten. An dieser ausdrücklichen Kostenzusage muss sich das Land Hessen festhalten lassen.?
VG Frankfurt am Main, AZ: 5 K 3054/21.F, 14.09.2022
Bauliche Veränderungen am und auf dem Balkon bedürfen der Genehmigung des Vermieters, wenn sie nach außen sichtbar sind und damit das Erscheinungsbild des Hauses stören können.

Es kann dahinstehen, ob durch die angebrachten Befestigungsstangen ein Substanzeingriff in die Immobilie vorgenommen worden ist, da dies für das Vorliegen einer baulichen Veränderung unerheblich ist.

Die Verweigerung der Erlaubnis der Klägerin zur Anbringung des Sichtschutzes ist auch nicht rechtsmissbräuchlich, da insbesondere ein Nachahmungseffekt bzgl. der anderen Mieter ausgelöst werden könnte.
AG Bottrop, AZ: 12 C 170/21, 06.09.2022
§ 548 Abs. 1 BGB enthält für die von dieser Bestimmung erfassten Ansprüche des Vermieters eine abschließende Sonderregelung, die der allgemeinen Regelung des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB vorgeht, so dass eine Anspruchsverjährung vor Rückgabe der Mietsache an den Vermieter nicht eintreten kann, auch wenn die in der vorgenannten Vorschrift bestimmte Frist von 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an bereits im laufenden Mietverhältnis verstrichen ist.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 132/20, 31.08.2022
Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280, 281 BGB dürfen auch im Mietrecht anhand den für die Instandsetzung oder Instandhaltung oder für den Rückbau erforderlichen, aber noch nicht aufgewendeten („fiktiven“) Kosten bemessen werden; dies gilt auch, wenn der Vermieter die Mietsache im beschädigten Zustand veräußert, ohne dass die Mängel zuvor beseitigt wurden.
AG Ludwigsburg, AZ: 3 C 449/22, 30.08.2022
Eigenbedarf liegt vor, wenn sich eine Person nach ihrer Scheidung entschließt, in eine andere Stadt umzuziehen und sich hierfür eine bewohnte Doppelhaushälfte kauft, um dort einzuziehen.
AG Münster (Westf.), AZ: 98 C 1500/22, 29.08.2022
Ein Mietspiegel einer Stadt, der sich in den letzten 8 Jahren trotz
erheblicher Preissteigerungen unwesentlich verändert hat, stellt keine
geeignete Grundlage für eine Mieterhöhung dar.

Das Gericht kann durch Sachverständigenbeweis die ortsübliche Miete
ermitteln lassen.
AG Siegburg, AZ: 123 C 60/21, 29.08.2022
Wenn es für die Gemeinde keinen Mietspiegel gibt, dann ist die ortsübliche Miete mit Sachverständigengutachten zu ermitteln.
AG München, AZ: 414 C 10005/21, 19.08.2022
Der klagenden Partei ist es bei einer zunächst in vollständigem Umfang erhobenen und auch rechtzeitig erhobenen Zustimmungsklage bezogen auf ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen nach einer teilweise offenbar irrtümlich erklärten Teilrücknahme der Klage nicht verwehrt, im Rahmen des ursprünglich erklärten Mieterhöhungsverlangens die Zustimmungsklage mit dem ursprünglich geltend gemachten Zustimmungsbetrag als Obergrenze wieder zu erhöhen, ohne dass insoweit ein neues Mieterhöhungsverlangen erklärt werden müsste und ohne dass insoweit die Zustimmungsfrist erneut eingehalten werden müsste.
AG Berlin-Mitte, AZ: 5 C 5096/19, 16.08.2022
Eine Schonfristzahlung gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB führt auch zur Unwirksamkeit der neben der fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB zugleich hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Zahlungsverzugs.
AG Schwandorf, AZ: 2 C 216/22, 08.08.2022
Der Mieter ist auch ohne besondere vertragliche Abrede verpflichtet, den Vermieter zwecks Besichtigung oder zwecks Durchführung notwendiger Arbeiten in die Wohnung zu lassen.

Solche sind in Gestalt der Notwendigkeit zur Wartung der Gastherme durch den Schornsteinfeger sowie zur Nachmontage von Rauchmeldern gegeben.
AG Düsseldorf, AZ: 236 C 127/22, 26.07.2022
Beruft sich ein Vermieter nach Zugang seiner Kündigungserklärung beim Mieter auf die Unwirksamkeit seiner eigenen Kündigung, um weitere Mietforderungen gegenüber dem Mieter geltend machen zu können, so handelt er widersprüchlich i.S. d. § 242 BGB und verstößt gegen das Gebot von Treu und Glauben.
AG Donaueschingen, AZ: 2 C 30/22, 22.07.2022
Wenn eine Leistung nach § 362 Abs. 1 BGB dann nicht bewirkt ist, weil der Empfänger die Geldzahlung nicht behalten darf, muss für den vorliegenden Fall der Rückschluss gezogen werden, dass durch die Lastschrifteinzüge die Mietzinszahlungen nicht nach § 362 Abs. 1 BGB erfüllt worden sind, weil die Vermieterin die eingezogenen Beträge wegen § 118 Abs. 4 S. 1 SGB VI nicht endgültig behalten durfte.
AG Marl, AZ: 24 C 32/22, 18.07.2022
Eine Betriebskostenabrechnung ist formell ordnungsgemäß, wenn der Mieter?anhand der Betriebskostenabrechnung die einzelnen Kostenpositionen erkennen kann und mithilfe des mitgeteilten Verteilerschlüssels in der Lage ist, den auf ihn entfallenden Kostenanteil rechnerisch nachzuprüfen.
AG Münster (Westf.), AZ: 48 C 1463/20, 14.07.2022
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